NoVA-Zuschläge entfallen beim Fahrzeugkauf der Klasse N1
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Österreich die NoVA-Befreiung für viele leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und macht die Investition in zahlreiche Verkaufsfahrzeuge von Borco Höhns noch attraktiver.
Aktueller Stand (Juli 2026):
Die seit Sommer 2025 geltende Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für viele leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 besteht weiterhin. Unternehmen in Österreich können deshalb auch heute beim Kauf vieler Verkaufsfahrzeuge von Borco Höhns von dieser steuerlichen Entlastung profitieren.
Gute Nachrichten für Wochenmarktbeschicker in Österreich: Die österreichische Bundesregierung hat die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1 bis 3,5 t) am 1. Juli 2025 abgeschafft. Das betrifft auch viele der Verkaufsfahrzeuge von Borco Höhns, die nun ohne diese Zusatzsteuer angeschafft werden können – das bringt eine deutliche Ersparnis auf den Nettopreis.
Was ist die NoVA – und warum gilt sie für die meisten Verkaufsfahrzeuge nicht mehr?
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) war bisher eine einmalige Steuer, die bei der Erstzulassung von Fahrzeugen in Österreich fällig wurde. Auch bei Gebrauchtimporten. Sie richtete sich nach CO₂-Ausstoß und Nettopreis und belastete viele Handwerks- und Marktunternehmen erheblich. Seit 1. Juli 2025 entfällt die NoVA für alle leichten Nutzfahrzeuge der Klasse N1. Dies dient als Maßnahme zur Entlastung von KMU und zur Modernisierung des Fuhrparks. Die NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge der Klasse N1 zur Güterbeförderung ist eine deutliche Entlastung für Unternehmen, die auf Kleintransporter angewiesen sind. Besonders Fahrzeughändler und Flottenbetreiber sollten dabei die Übergangsbestimmungen zu Vorführfahrzeugen und Tageszulassungen im Auge behalten, um die steuerlichen Vorteile gezielt zu nutzen.
Wer profitiert von der aktuellen Regelung?
Besonders profitieren:
- Fleischereien & Metzgereien
- Bäckereien & Konditoreien
- Fischhändler & Feinkostanbieter
- Imbissbetreiber & Food Trucks
- Obst- & Gemüsebauern
- Floristen, Blumen- & Pflanzenhändler
- Gewürz- & Spezialitätenverkäufer
All diese Berufsgruppen setzen auf mobile Verkaufsfahrzeuge, die oft auf N1-Fahrgestellen basieren. Also genau die Fahrzeugklasse, die jetzt steuerlich entlastet wird.
Was bedeutet das konkret für Fahrzeuge von Borco Höhns?
Als führender Hersteller von mobilen Geschäftseinheiten liefert Borco Höhns zahlreiche Fahrzeuglösungen, die unter die NoVA-Befreiung fallen. Dazu gehören unter anderem:
- Verkaufsanhänger auf N1-Basisfahrzeugen
- Frischwarenmobile für Fleisch, Fisch, Backwaren
- Snack- und Imbissfahrzeuge
- und viele weitere mehr!
Borco Höhns berät Sie individuell, ob Ihr Wunschfahrzeug profitieren wird und erstellt Ihnen gerne ein steuerlich optimiertes Angebot.
Ihre Vorteile im Überblick
Vorteil: | Bedeutung: |
Hohe Ersparnis | Kein NoVA-Zuschlag mehr beim Kauf |
Förderung vom Staat | Entlastung für kleine und mittlere Betriebe |
Investition wird einfacher | Mehr Budget für Qualität & Ausstattung |
Direkt bei Borco Höhns kaufen | Individuelle Beratung & passgenaue Fahrzeuge |
Warum jetzt investieren?
Die Kombination aus steuerlicher Entlastung, wirtschaftlichem Druck und steigenden Anforderungen an Mobilität macht jetzt zum idealen Zeitpunkt, um in ein neues Verkaufsfahrzeug von Borco Höhns zu investieren.
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Borco Höhns, Rotenburg (Wümme), im Mai 2025, aktualisiert im Juli 2026



















